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Vorschriften geltend ab dem 18.01.2021

15.01.2021 09:46:58 | Verband Zoologischer Fachgeschäfte der Schweiz (VZFS), Therese Schumacher

Die Informationen stützen sich auf die Covid-19-Verordnung besondere Lage, SR 818.101.26.

Zoofachgeschäfte dürfen gemäss Anhang 2 Ziff. 2.11 den Verkauf aufrechterhalten für Tiernahrung und Produkte, die zur Tierhygiene und Tierhaltung notwendig sind, sowie für Tiere, die zur Gewährleistung einer artgerechten Haltung erworben werden müssen (das heisst, es darf ein Ersatztier für ein verstorbenes Heimtier einer sozial lebenden Art verkauft werden, z.B. ein Meerschweinchen oder ein Wellensittich). Verkauft werden dürfen auch weitere Produkte des kurzfristigen täglichen Bedarfs gemäss Anhang 2, d.h. eine Zoofachhandlung darf z.B. weiterhin auch Zeitschriften anbieten (Anhang 2 Ziff. 2.4).

Bis Ende Februar dürfen hingegen in einer Zoofachhandlung keine andern als diese (insbesondere für Tiere bestimmten) Güter des kurzfristigen und täglichen Bedarfs verkauft werden. Dies betrifft z.B. Kleidung etc. für den Reitsport, Dekorationsartikel oder Fachbücher.

Es besteht aber nach Art. 5e Abs. 1 die Möglichkeit, solche dem Verkauf nicht zugänglichen Produkte telefonisch oder per Internet zu bestellen und vor Ort abzuholen.

Liebe Mitglieder und Zoofachkollegen

Nach diversen Mail und Telefonaten haben wir die oben aufgeführte Verordnung für den Zoofachhandel erreicht.
Wir müssen nicht wie im Frühjahr das halbe Sortiment absperren, sondern dürfen alle Produkte, die in direktem Zusammenhang mit dem Heimtier stehen, verkaufen.

Dies beinhaltet alles Futter, Zubehör wie Gehege und Schlafplätze aber auch die ganze Infrastruktur rund um die Haltung der Heimtiere.
Auch Dekorationsartikel für Aquarien und Terrarien gelten als Infrastruktur und dürfen verkauft werden.

Tiere dürfen nur im Notfall zur Gewährleistung einer artgerechten Haltung verkauft werden (als Ersatz für ein verstorbenes Tier).

Nicht verkaufen dürfen wir Produkte für den Tierhalter

  • Jacken, Regenhosen
  • Dekomaterial für in die Wohnung wie Keramiktiere oder Vasen, Tassen etc.
  • Büromaterial wie Kugelschreiber oder Schreibsets
  • Schlüsselanhänger
  • etc.

Ich wünsche Ihnen für die besondere Zeit ein gutes Gelingen!
Bleiben Sie gesund!

Im Namen des Vorstandes
Therese Schumacher