Vogelgrippe - Bereit im Falle des Falles

03.11.2021 04:44:01
Die meisten wilden Wasservögel, die bei uns überwintern, treffen Mitte November bis Mitte Dezember ein. Die Vogelgrippe-Fälle bei wilden Wasservögeln in Nordeuropa sind zurückgegangen, aber nicht vollständig verschwunden.

Nun zeigen Berichte ähnliche Warnzeichen auf, die 2016/17 und 2020/21 vermehrten Vogelgrippefällen bei Wildvögeln in der Schweiz vorausgingen.

Wenn die Möglichkeit besteht, ist vorbeugen besser als heilen. Und mit geeigneter Vorbereitung lässt sich schneller präventiv handeln. Mehr Informationen zu den geeigneten Massnahmen finden Sie auf unserer Webseite.

Vogelgrippe beim Tier

Die Geflügelpest, auch Aviäre Influenza oder umgangssprachlich Vogelgrippe genannt, ist weltweit in vielen Regionen präsent. Geflügelhaltende müssen deshalb wachsam bleiben und auf verdächtige Anzeichen achten.

Aktuelle internationale Situation

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Hochpathogene aviäre Influenza (HPAI):
Lage in Europa.

 
 

Radar Bulletin September 2021 (PDF, 1 MB, 07.10.2021)


Weitere Informationen

Zum Schutz der Nutzgeflügelbestände empfehlen wir den Gefügelhaltern Hygienemassnahmen und Biosicherheitsmassnahmen einzuhalten. Folgende Unterlagen geben den Geflügelhaltern Anhaltspunkte, wie sie diese Sicherheitsmassnahmen umsetzen können.

Vogelgrippe – Empfehlungen für Hobbygeflügelhalter (PDF, 273 kB, 27.01.2020)

Fachinformation: Hobbyhaltung von Hühnern (PDF, 1 MB, 19.11.2020)

FAQ Hygiene bei erhöhter Seuchengefahr (PDF, 218 kB, 27.01.2020)

Hygieneschleusen für Hausgeflügel-Kleinhaltungen (PDF, 719 kB, 27.01.2020)


Geflügelpest wird durch das Influenzavirus A der Subtypen H5 oder H7 hervorgerufen. Man  unterscheidet eine hochpathogene von einer niedrigpathogenen Geflügelpest. Durch Mutationen können aus niedrigpathogenen aviären Influenzaviren (low pathogenic avian influenza, LPAI) hochpathogene entstehen (highly pathogenic avian influenza, HPAI). HPAI machen Tier und Mensch krank, es handelt sich um eine Zoonose. Auch Schweine können sich mit aviären Influenzaviren anstecken.

Betroffen sind alle Vogelarten, insbesondere Hühner und Truten. Infektionen mit HPAI führen beim Nutzgeflügel meistens zu deutlichen Krankheitsanzeichen. Wassergeflügel, wie z.B. Enten und Gänse, erkranken selten und wenn, dann weniger schwer. Sie können den Erreger aber weiterverbreiten. LPAI lösen hingegen zumeist nur milde und wenig spezifische Symptome aus.

Die Krankheit beim Tier

An hochpathogener Geflügelpest erkranktes Geflügel hat Schwierigkeiten beim Atmen. Bei Hühnern kommt es zu einem Rückgang der Legeleistung, viele Tiere sterben. Die Eischalen werden dünn oder fehlen gänzlich. Schwellungen im Kopfbereich sind zu beobachten. Die Tiere wirken lethargisch. Bei Wasservögeln sind meist keine Symptome zu erkennen.

Ausschlussuntersuchung

Bei unklaren Bestandesproblemen mit AI-ähnlicher Symptomatik, aber ohne dringenden Verdacht, kann durch Tierärzte oder durch die Pathologie nach Rücksprache mit dem Nationalen Referenzzentrum für Geflügelkrankheiten (NRGK) eine Probenahme durchgeführt werden, um eine AI-Infektion auszuschliessen. Dabei müssen keine seuchenpolizeilichen Massnahmen gemäss Tierseuchenverordnung Art. 84 ergriffen werden.

Ansteckung und Verbreitung

Die Ansteckung durch das Influenzavirus A erfolgt über die Atemwege durch das Einatmen von kontaminierten Tröpfchen von ausgeniesten Nasen-, Rachen- oder Augensekreten. Das Einatmen von erregerhaltigem Staub, der mit virushaltigem Kot in Kontakt war, kann ebenfalls zur Ansteckung führen. Junge Tiere sind am empfänglichsten für die Geflügelpest.

Die Geflügelpest ist weltweit verbreitet. In Europa tritt sie periodisch auf. In der Schweiz wurde seit 1930 kein HPAI in Nutzgeflügel nachgewiesen. Da LPAI in der Regel symptomlos verläuft und zu HPAI mutieren kann, wird LPAI in der Schweiz seit 2006 aktiv überwacht. Resultate siehe Bericht Überwachung Tiergesundheit und Zoonosen unter „Weitere Informationen“.

Was tun?

  • In Geflügelhaltungsbetrieben müssen die hygienischen Massnahmen (z.B. Hygieneschleusen) genau eingehalten werden.
     

Um ein Einschleppen der Seuche zu verhindern, verbietet das BLV durch Notverordnungen den Import von Geflügel und Geflügelfleischerzeugnissen aus Staaten, in denen die hochpathogene Geflügelpest grassiert. Der Bund kann auch eine vorübergehende Einschränkung der Freilandhaltung von Geflügel verordnen.

Die Geflügelpest/Aviäre Influenza ist eine hochansteckende Seuche und damit meldepflichtig. Bei Verdacht und beim Auftreten von HPAI müssen strenge Bekämpfungsmassnahmen ergriffen werden. Dabei wird das Geflügel in verseuchten Beständen getötet sowie Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet. Wichtige Informationen für Tierhaltende bei erhöhter Seuchengefahr oder im Seuchenfall sind unter „Weitere Informationen > Im Seuchenfall“) abgelegt.

Seit dem 1. Januar 2010 ist die Registrierung von Geflügelhaltungen obligatorisch. Dies gilt auch für Hobbyhaltungen.

Die Krankheit beim Menschen

Menschen, die in engem Kontakt mit erkranktem Geflügel leben, wie dies zum Beispiel in vielen Gegenden Asiens oder in Nordafrika der Fall ist, können auch an Aviären Influenzaviren erkranken. Erste Symptome treten meist zwei bis 14 Tage nach Ansteckung auf und machen sich durch schwere grippeähnliche Beschwerden bemerkbar. Mehr dazu auf der Website des BAG.

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