Apfelschnecken der Gattung Pomacea. Einschleppen und Ausbreiten in der Schweiz verboten.

22.11.2015 16:35:36


Apfelschnecken im Freiland haben im Laufe der Zeit schon zu grossen Plagen und Ernteschäden (vor allem in den Reisanbaugebieten Asiens) geführt. Auch in einigen Regionen Spaniens, wie dem Ebro-Delta, haben eingeschlepp- te Schnecken der Art Pomacea insularum grosse Schäden in den Reisfeldern verursacht. Untersuchungen haben ergeben, dass auch andere Arten dieser Gattung, die ohne wei- teres taxonomisch nicht sicher unterschieden werden können, Schäden an Wasserpflanzen verursachen. Auf Empfehlung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die Europäische Kommission mit einem Durchführungsbeschluss die Einfuhr und den Handel der Gattung Pomacea und damit kontaminierter Pflanzen innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wirkung vom 1. Januar 2013 verboten.

Allgemeinverfügung über Massnahmen zum Schutz der Einschleppung der Gattung Pomacea und ihrer Ausbreitung, in der Schweiz in Kraft seit dem 20. August 2013
  • Das Schadpotential von P. insularum wurde durch ein Gutachten in der EU wissen- schaftlich belegt.
  • Das Schadpotential anderer Pomacea Arten ist unklar. Deshalb wird die ganze Gattung Pomacea als potentiell gefährlich betrachtet.
  • Die Schweiz hat ein Agrarabkommen mit der EU und will seine Pflanzenschutzbe- stimmungen deshalb gleichwertig halten.
  • Zu diesem Zweck wird mit dieser Allgemeinverfügung die Einschleppung der Gattung Pomacea in die Schweiz und ihre Ausbreitung in der Schweiz verboten.
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